Der Angeklagte steht in Handschellen zwischen seinen Verteidigern.

Anklage: Verstoß gegen EU-Handelsverbot

Deals für russische Waffen? Unternehmer in Stuttgart vor Gericht

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Ein Mann soll über Umwege Maschinen für Scharfschützengewehr-Teile nach Russland geliefert haben - obwohl die EU den Handel dorthin verbietet. Deshalb steht er nun vor Gericht.

Ein 56-jähriger Unternehmer steht seit Montag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vor Gericht. Der Mann soll als Geschäftsführer einer Firma in Korntal-Münchingen (Kreis Ludwigsburg) gegen EU-Handelsbeschränkungen verstoßen haben, die gegen Russland verhängt wurden. Laut Anklage sind von ihm verkaufte Maschinen für die Serienproduktion von russischen Scharfschützengewehren benötigt worden.

Maschinen aus Ludwigsburg für russische Gewehre?

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2015 sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör über die Schweiz und Litauen an einen russischen Waffenproduzenten geliefert zu haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die EU bereits Handelsbeschränkungen erlassen, weil Russland die Krim annektiert hatte. Angestellte des Unternehmers sollen die Maschinen schließlich eingerichtet und die russischen Waffenproduzenten entsprechend geschult haben. Allein der Unternehmer soll dadurch anderthalb Millionen Euro eingenommen haben, eine seiner Firmen insgesamt drei Millionen Euro.

Der Angeklagte steht in Handschellen zwischen seinen Verteidigern.
Der Angeklagte steht in Handschellen zwischen seinen Verteidigern.

Angeklagter soll vier Gewehre besessen haben

Details der Anklage lassen vermuten, dass der Angeklagte möglicherweise über den Verwendungszweck der Maschinen Bescheid wusste. Denn im Winter 2015 soll er vier Scharfschützengewehre nach Deutschland eingeführt haben. Der Angeklagte wurde schließlich im August 2023 wegen eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und kurz darauf nach Deutschland überstellt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Verteidiger des Angeklagten werfen den Ermittlern hingegen "hemdsärmeliges" Vorgehen vor: Sie beklagen, im Vorfeld des Gerichtsprozesses seien hochkomplexe technische Detailfragen nicht beantwortet worden. 

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SWR