Prozess am Landgericht Trier Urteil im Amok-Prozess in Trier: Lebenslange Haft für Amokfahrer
Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 hat das Landgericht Trier das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft.
Der neue Eigentümer der Kellerei Langguth Erben in Traben-Trarbach will den Traditionsbetrieb stilllegen und die Belegschaft entlassen. Diese wurde von den Plänen kalt erwischt.
Bei einem Konzert bei Wittlich, das die Polizei am Wochenende aufgelöst hat, waren auch frühere Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung Combat 18 vor Ort. Das hat die Polizei bestätigt.
Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 hat das Landgericht Trier das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft.
Der neue Eigentümer der Kellerei Langguth Erben in Traben-Trarbach will den Traditionsbetrieb stilllegen und die Belegschaft entlassen. Diese wurde von den Plänen kalt erwischt.
Bei einem Konzert bei Wittlich, das die Polizei am Wochenende aufgelöst hat, waren auch frühere Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung Combat 18 vor Ort. Das hat die Polizei bestätigt.
Heute sind im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier die Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat wieder eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
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