Zerstörte Möbel und Hausrat am Ufer der Ahr nach der Flutkatastrophe. Betroffene im Landkreis Ahrweiler können nun Soforthilfe beantragen.

Nach Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz

Was Betroffene zum Antrag auf Soforthilfe wissen müssen

Stand

Ab sofort können Betroffene der Hochwasserkatastrophe Soforthilfe beantragen. Alle Infos zum Antrag gibt es hier:

Die Höhe der Soforthilfen beträgt maximal 3.500 Euro. Ausgezahlt werden 1.500 Euro pro Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere Person des Haushalts bis zum Maximalbetrag. Das Kabinett von Rheinland-Pfalz hatte das Hilfsprogramm mit dem Namen "Soforthilfe RLP 2021" beschlossen.

Zum Antrag auf "Soforthilfe RLP 2021":

Für den besonders schwer getroffenen Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt die Koordination. Die Anträge sollen von allen betroffenen Kommunalverwaltungen vor Ort ausgegeben werden.

Mittlerweile ist auch ein Online-Antrag auf der Seite des Landesamts möglich: Soforthilfe-Website des Landesamts. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Allerdings können Menschen, die keinen Internetzugang haben die Anträge auch in Papierform bekommen, händisch ausfüllen und abschicken. Das teilte Innenminister Roger Lewentz (SPD) mit.

Wichtig: Dieses Antragsangebot richtet sich laut Statistischem Landesamt ausschließlich an Betroffene im Landkreis Ahrweiler. Seit Freitag, 23. Juli, ist zwischen 8 und 20 Uhr eine Hotline (02603/71-1234 oder 02603/71-4321) des Statistischen Landesamts für Fragen zum Antragsverfahren freigeschaltet.

An wen sich Betroffene anderer Landkreise wenden sollen:

Von der Flutkatastrophe betroffene Menschen aus anderen Landkreisen sollen sich an die jeweilige Kreisverwaltung wenden. Betroffene aus den Kreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und aus der Stadt Trier können ihre Anträge bei ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung einreichen. Alle Infos gesammelt gibt es auch beim Portal für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz.

Die Bedingungen für die Hilfe

Voraussetzung für die Soforthilfe sind laut Landesregierung grundsätzlich Schäden von mehr als 5.000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne dass Spenden berücksichtigt werden. Eine Vermögens- oder Schadensprüfung gibt es nicht.

Das Geld sei für die "ganz schnelle dringende Hilfe", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach dem Beschluss. Die Soforthilfe soll dazu dienen, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Die Auszahlung wird über die Kreisverwaltung erfolgen.

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